Dipl.-Phys. Dr. rer. nat.
DR. BURKHARD SCHARFENBERGER
Patentanwalt
EUROPEAN PATENT, TRADEMARK AND DESIGN ATTORNEY
- Kaiserstr. 33, 97070 Würzburg, Germany
- Phone: +49 (0) 931 14566
- Fax: +49 (0) 931 18566
- E-Mail: info@mainpat.de
PÖHNER SCHARFENBERGER ist eine national wie international etablierte Patent- und Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Würzburg, die Ihnen ein weites Dienstleistungsspektrum auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes offeriert.
Bei Patent- und Gebrauchsmusterrechten, bei Marken und bei Geschmacksmustern erarbeiten wir im Dialog mit Ihnen eine richtliniengemäße und möglichst breit gefasste Anmeldung und beraten und vertreten Sie bei der Erlangung, Aufrechterhaltung, Verteidigung und Durchsetzung Ihrer Interessen.
Die anspruchsvolle Ausbildung und umfassende Erfahrung unserer Mitarbeiter ist unsere Basis bei der ausführlichen Beratung von Mandanten mit technischen Schwerpunkten in den Bereichen der Physik, der Elektrotechnik, der Mechanik, des Bauwesens, der Biologie und der Chemie, Physics, Electrical Engineering, Mechanics, Civil Engineering, Biology and Chemistry.
Bei der Verletzung Ihrer Schutzrechte profitieren Sie von unseren jahrzehnte- langen, anwaltlichen Erfahrungen an den verschiedensten deutschen Gerichten.
Wir sind berechtigt, Mandanten vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Europäischen Patentamt (EPA), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), dem Bundespatentgericht und - in Nichtigkeitsverfahren - dem Bundesgerichtshof zu vertreten.
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Zum Beispiel hat der Inhaber eines Patentes für max. 20 Jahre und eines Gebrauchsmusters für max. 10 Jahre das alleinige Recht - also das Monopol - den „Schutzgegenstand“ herzustellen, anzuwenden und zu vermarkten. Er genießt das Verbietungsrecht, kann also Dritten den Nachbau, die gewerbliche Benutzung, den Vertrieb oder das bloße Anbieten des geschützten Produktes untersagen.
Er kann verlangen, eine ihm bekannt gewordene Verletzung seines Schutzrechtes sofort zu unterlassen, wobei der Verletzer den bisher entstandenen Schaden des Schutzrechtsinhabers zahlen muss.
Dem Schutzrechtsinhaber ist von einem Verletzer Auskunft über den Ursprung der das Schutzrecht verletzenden Waren zu geben. Eventuell noch vorhandene, geschützte Ware ist auf Weisung des Schutzrechtsinhabers zu vernichten.
Wer sein Schutzrecht nicht selbst bei Herstellung und Vertrieb nutzt, kann dafür Lizenzen vergeben: entweder eine exklusive, ausschließliche Lizenz oder mehrere, einfache Lizenzen.
Gewerbliche Schutzrechte sind ein massives Argument bei Marketing und Verkauf und erhöhen das Ansehen der Unternehmung deutlich.
Wir beraten Sie in Ihrem speziellen Fall bei der Auswahl des geeigneten gewerblichen Rechtsschutzes und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine detaillierte Anmeldung.
Bei der Formulierung eines breiten Hauptanspruchs und der weiteren Ausgestaltung mit zusätzlichen Detaillösungen für möglichst viele Unteransprüche bieten wir Ihnen Synergien und eine systematische Vorgehensweise, die auf unseren Erfahrungen in den verschiedensten Branchen, insbesondere in der Physik, Elektrotechnik, Mechanik, Medizin- und Bautechnik, Bauwesen, Biotechnologie, Handwerk, Chemie, Verkehrs- und Gerätetechnik und einigen anderen verwandten Gebieten beruht.
Unser Ziel ist es, einen möglichst breiten und mit hoher Wahrscheinlichkeit durchsetzbaren gewerblichen Rechtsschutz zu erreichen.
Für ausländische Schutzrechtsangelegenheiten verfügen wie über zuverlässige Kontakte zu mehreren Patentanwaltskanzleien im Ausland.