Nutzen gewerblicher Schutzrechte
Sie schützen technische Ideen, Marken und Designs vor Nachahmern.
Zum Beispiel hat der Inhaber eines Patentes für
max. 20 Jahre und eines
Gebrauchsmusters für max. 10 Jahre das
alleinige Recht - also das Monopol -
den „Schutzgegenstand“
herzustellen, anzuwenden und zu vermarkten. Er ge-
nießt das
Verbietungsrecht, kann also Dritten den Nachbau, die gewerbliche
Benutzung, den Vertrieb oder das bloße Anbieten des geschützten
Produktes untersagen.
Er kann verlangen, eine ihm bekannt gewordene
Verletzung seines Schutz-
rechtes sofort zu unterlassen, wobei der
Verletzer den bisher entstandenen
Schaden des Schutzrechtsinhabers
zahlen muss.
Dem Schutzrechtsinhaber ist von einem Verletzer
Auskunft über den Ursprung
der das Schutzrecht verletzenden Waren zu
geben. Eventuell noch vorhandene, geschützte Ware ist auf Weisung des
Schutzrechtsinhabers zu vernichten.
Wer sein Schutzrecht nicht selbst bei
Herstellung und Vertrieb nutzt, kann dafür Lizenzen vergeben: entweder
eine exklusive, ausschließliche Lizenz oder meh-
rere, einfache
Lizenzen.
Gewerbliche Schutzrechte sind ein massives Argument bei Marketing und Ver-
kauf und erhöhen das Ansehen der Unternehmung deutlich.